Hi Dagmar,
Herby meint er kennt die Seite schon. Das Problem ist, dass die Gesetze dort Auslegungssache sind, jedes Bundesland handhabt das dann anders. Zu diesen Gesetzen gibt es also noch die Ausführungsbestimmungen und die sind Sache der Bundesländer und teilweise sogar der Bezirke.
So kann dir passieren dass du im einen Landkreis etwas anderes darfst, als im anderen Landkreis.
Zum Glück kennen die alle ihre eigenen Gesetze nicht wirklich, darum bekommt man dann in dem einen Bezirk erlaubt, wofür man im anderen Bezirk eine schriftliche Erlaubnis bekommen hat. Also zum Beispiel habe ich eine Genehmigung käsen zu dürfen ohne jemals gekäst zu haben, weil versehendlich die Erlaubnis auf meinen Namen ausgestellt wurde und nicht auf Herbys. Mit dieser Erlaubnis kann man jetzt in dem einen Bezirk käsen, im anderen Bezirk geht es sie nichts an und es gibt wieder neue Bestimmungen....
Es gibt tatsächlich Bezirke die verbieten Kühe im Winter auf der Weide zu lassen, da das angeblich gegen das Tierschutzgesetz verstösst. An anderen Orten ist es das Normalste von der Welt. Natürlich kann man das dann durchboxen, aber bis die Gesetzesmühlen fertig sind mit mahlen, standen die Kühe einige Winter im Stall rum und hatten zu wenig Bewegung.
Die Einen verlangen Chromstahl und Kacheln, die Anderen sind zufrieden mit Keimfreiheit und Hygieneplan. Das kann sogar variieren wenn der Vorgesetzte wechselt
Was meinst du warum wir so entnervt sind?
Grüsse, Lotti