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Hallo Udaya,
die Gesetze sind verwirrend und Vieles ist nicht erlaubt.
Ohne Zulassung darf man einen Hustentee nicht Hustentee nennen, aber wenn ich ihn "Lungenwohl" nenne, darf ich das. Dabei darf man aber nur Kräuter verkaufen, die nicht apothekenpflichtig sind und es ist nicht erlaubt dem selbst hergestellten Zeug ein Heilversprechen zu geben. "Hilft gegen Husten" ist für einen Hustentee also nicht erlaubt. "Schlechtwettertee" darf er aber heissen und es ist auch erlaubt ein Beiblatt zu verteilen auf dem steht: "Spitzwegerich: wird in der Volksheilkunde gegen Husten verwendet". Und du musst alle Zutaten auflisten die drin sind.
Auch mit dem Verschenken ist das so eine Sache. So lange man das im Freundeskreis macht, ist alles erlaubt. Sobald ich aber der Nachbarin eine Tinktur schenke in der irgend etwas drin ist was unter irgend ein Gesetz fällt, ihr Mann sieht das und will nicht dass ich ihr was schenke, kann er mich anzeigen. Darum verkaufe ich grundsätzlich keine Kräuter, sondern zeige halt wie sie aussehen und lasse die Leute selber sammeln und selber machen. Damit verdiene ich zwar kein Geld, aber ich mache mich auch nicht strafbar.
Dagmar kennt die feinen Grenzen da besser als ich. Vieles ist wirklich eine Frage der Wortwahl ob es erlaubt oder verboten ist zu verkaufen
Liebe Grüsse, Lotti
die Gesetze sind verwirrend und Vieles ist nicht erlaubt.
Ohne Zulassung darf man einen Hustentee nicht Hustentee nennen, aber wenn ich ihn "Lungenwohl" nenne, darf ich das. Dabei darf man aber nur Kräuter verkaufen, die nicht apothekenpflichtig sind und es ist nicht erlaubt dem selbst hergestellten Zeug ein Heilversprechen zu geben. "Hilft gegen Husten" ist für einen Hustentee also nicht erlaubt. "Schlechtwettertee" darf er aber heissen und es ist auch erlaubt ein Beiblatt zu verteilen auf dem steht: "Spitzwegerich: wird in der Volksheilkunde gegen Husten verwendet". Und du musst alle Zutaten auflisten die drin sind.
Auch mit dem Verschenken ist das so eine Sache. So lange man das im Freundeskreis macht, ist alles erlaubt. Sobald ich aber der Nachbarin eine Tinktur schenke in der irgend etwas drin ist was unter irgend ein Gesetz fällt, ihr Mann sieht das und will nicht dass ich ihr was schenke, kann er mich anzeigen. Darum verkaufe ich grundsätzlich keine Kräuter, sondern zeige halt wie sie aussehen und lasse die Leute selber sammeln und selber machen. Damit verdiene ich zwar kein Geld, aber ich mache mich auch nicht strafbar.
Dagmar kennt die feinen Grenzen da besser als ich. Vieles ist wirklich eine Frage der Wortwahl ob es erlaubt oder verboten ist zu verkaufen
Liebe Grüsse, Lotti