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@ udaya [3]

21 Lotti

Hallo Udaya,

die Gesetze sind verwirrend und Vieles ist nicht erlaubt.

Ohne Zulassung darf man einen Hustentee nicht Hustentee nennen, aber wenn ich ihn "Lungenwohl" nenne, darf ich das. Dabei darf man aber nur Kräuter verkaufen, die nicht apothekenpflichtig sind und es ist nicht erlaubt dem selbst hergestellten Zeug ein Heilversprechen zu geben. "Hilft gegen Husten" ist für einen Hustentee also nicht erlaubt. "Schlechtwettertee" darf er aber heissen und es ist auch erlaubt ein Beiblatt zu verteilen auf dem steht: "Spitzwegerich: wird in der Volksheilkunde gegen Husten verwendet". Und du musst alle Zutaten auflisten die drin sind.

Auch mit dem Verschenken ist das so eine Sache. So lange man das im Freundeskreis macht, ist alles erlaubt. Sobald ich aber der Nachbarin eine Tinktur schenke in der irgend etwas drin ist was unter irgend ein Gesetz fällt, ihr Mann sieht das und will nicht dass ich ihr was schenke, kann er mich anzeigen. Darum verkaufe ich grundsätzlich keine Kräuter, sondern zeige halt wie sie aussehen und lasse die Leute selber sammeln und selber machen. Damit verdiene ich zwar kein Geld, aber ich mache mich auch nicht strafbar.

Dagmar kennt die feinen Grenzen da besser als ich. Vieles ist wirklich eine Frage der Wortwahl ob es erlaubt oder verboten ist zu verkaufen wütend

Liebe Grüsse, Lotti

27.02.2009 16:05

22 wegwarte

Hallo Udaya,

Zitat von udaya
ich habe keine extra Küche zum herstellen,

Wenn du keine extra Küche hast, darfst du keine von dir selbst hergestellten Lebensmittel oder Muse oder Latwerge verkaufen. Das gibt großen Ärger mit dem Veterinäramt bzw. dem Amt für Lebensmittelüberwachung und kann eine Anzeige, eine Gerichtsverhandlung und eine Verurteilung zur Folge haben.

Zitat von udaya
aber wenn ich - wie bei der STEVIA - sage, das ist ein nicht zugelassenes Lebensmittel...

Der Gedanke ist richtig, die Formulierung ist falsch!

Noch einmal die Besonderheit in der Formulierung, die sehr viel ausmacht:
"Das ist ein nicht zugelassenes Lebensmittel" - diese Formulierung ist total falsch und kann dir als Verkäufer richtig Ärger einbringen, denn sie sagt aus, dass es ein Lebensmittel ist, aber eben nicht zugelassen.
"Stevia ist als Lebensmittel nicht zugelassen" - diese Formulierung ist die richtige, denn sie sagt in etwa aus, dass Stevia in diesem Fall eigentlich als Lebensmittel nicht geeignet ist. "Autoreifen sind nicht als Lebensmittel zugelassen". Niemand käme auf die Idee Autoreifen zu essen. Verstehst du wie ich das meine? Schon diese geringfügige Änderung in der Formulierung macht sehr viel aus.
Ich hoffe, du hast einen guten Übersetzer, der dir ganz genau die Feinheiten der deutschen Grammatik erklären kann!
Stevia ist als Lebensmittel in der europäischen Union nicht zugelassen. Darauf musst du ausdrücklich hinweisen! Am besten gleich direkt auf dem Etikett.
Du kannst Stevia (als Pflanze im Blumentopf) daher nur als Zierpflanze verkaufen.
Du kannst die getrockneten Blätter oder das fertige Pulver daraus als Rohstoff zur Herstellung von Dentalkosmetik (Zahnpflege) und Hautkosmetik verkaufen.
Du darfst die getrockneten Blätter oder das fertige Pulver aber nicht als Süßungsmittel von Speisen verkaufen.

Auch darfst du niemals eine Heilwirkung oder Heilversprechen angeben. Das hat Lotti ja schon geschrieben. Auch der Name deines Produktes darf das auf keinen Fall enthalten. Also nicht "schlaffördernder Tee", sondern besser "Gute-Nacht-Tee".

Zitat von udaya
so kann der Kunde entscheiden, was er damit macht- geht das?

wenn jemand ein räucherstäbchen kauft und das dann in einer mühle zermahlt und den pulver dann einnimmt, dann kann der verkäufer vom räucherstäbchen ja nix degegn machen- kann man so denken?

Was der Kunde damit macht, dagegen kannst du als Verkäufer ja tatsächlich nichts machen. Du musst als Verkäufer nur vorher ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass das nicht erlaubt ist, dann bist du auch vor dem Gesetz aus der Verantwortung und niemand kann dich dafür bestrafen.

Zitat von udaya
im moment verschenke ich die Mus(e)- das müßte doch erlaubt sein ODER??

Sobald etwas Verbotenes darin enthalten ist, darfst du es nicht einmal an gute Freunde verschenken.
Alles andere zum Thema Verschenken hat Lotti schon richtig erklärt.

Wie du siehst, sind unsere Bestimmungen hier extrem kompliziert. Außerdem ändert sich bei den Bestimmungen andauernd etwas.
Die meisten meiner Kenntnisse sind vor etwa 3 Jahren erworben, daher bin ich nicht so sicher, ob das alles noch so, wie ich es damals gelernt habe, heute Gültigkeit hat.
Am besten nimmst du dir einen guten Dolmetscher und gehst zu den zuständigen Ämtern (Veterinäramt), um dich dort richtig und nach dem neuesten Stand der Gesetze zu informieren. Dann bist du auf der sicheren Seite.




Liebe Grüße Dagmar

27.02.2009 23:01 | geändert: 27.02.2009 23:14

23 udaya (Gast)

Liebe FORUM_Freunde .-.

dear Dagmar, dear Lotti,

thank you so much for all your help and time
you are investing to help me
- I am overwhelmed...

..it is all very confusing but at second sight
getting clearer...

my friend bhuthanata help me translating
and explaining all this tricky formulations
, restrictions and mandatory regulations...

now he is not here and I must switch to
English - sorry for that...

I have now composed the description of one
of my products like this:

U R W A L D E N E R G I E
Amazonas Guarana

Zusammensetzung:
Amazonas Guarana, Bitterschokolade, Eichenhonig,
Maulbeerensirup, Johannisbrotsirup, Granatapfelpaste
- keine künstlichen Zusätze
- keine Konservierungsmittel

Anwendung
als Fitness- und Naturnahrung für
empfindliche und geschwächte P-F-L-A-N-Z-E-N
- NICHT ZUM VERZEHR GEEIGNET -

is it possible to declare like this or could someone
argue this is a 'malicious deceit'

...despite the fact that the product is declared as
100% [organic] pomace
solely to be applied at plants...
... being a natural fertilizer

- NOT TO BE CONSUMED -

again I am unshure, if this is possible with
the regulations here...

what do you think about this idea?

so far I have given away only little samples
for testing... and anyway this product is
completely safe and even if one ate the complete
jar with about 50 g of mush nothing bad would
happen...

THANK YOU again very much for your kind help
and please excuse that I had to switch to
Englisch... later my friend will help me again--
but this took the whole night recently with all
this judicial sophistries...
... I hate §'s...

please have a nice weekend
udaya

28.02.2009 10:43

24 Lotti

Hallo Udaya,

ich habe gerade wenig Zeit, ich schaue mir das später in Ruhe an.

Wenn du schreibst "für Pflanzen", dann verwenden es die Leute auch für Pflanzen. Aber du kannst schreiben: "Zur Dekoration" oder "Duftfläschchen" oder "Zum riechen" oder sowas. Du darfst auch schreiben: "Wird in XY innerlich als aufputschendes Mittel verwendet".

"Nicht zum Verzehr geeignet" ist schon mal gut lächel

Grüsse, Lotti

28.02.2009 13:42 | geändert: 28.02.2009 20:39

25 wegwarte

Hallo Udaya,

wenn du einen "Spezialdünger" oder "Wachstumshelfer" für Pflanzen herstellst und vertreibst, unterliegt das schon wieder ganz anderen Bestimmungen.
Leider kenne ich mich da gar nicht aus. Außerdem solltest du dann dringend dazu schreiben, wie man dieses Mus (diesen Spezialdünger) für Pflanzen bei Pflanzen anwendet. Eine Art Gebrauchsanweisung, in der genau steht, wie oft man die Pflanze damit düngen muss. Sonst könnte man dir tatsächlich unterstellen, du willst arglistig täuschen. Alleine die Zutatenliste hört sich ja eher nach Lebensmitteln für Menschen als nach Dünger für Pflanzen an zwinker

Liebe Grüße Dagmar

01.03.2009 15:32 | geändert: 01.03.2009 15:33

26 Lotti

Hallo ihr,

mein grosses Problem ist, dass da so viele Gesetze mit rein spielen, dass ich es wirklich sein lasse mir überhaupt Gedanken über den Verkauf von Kräutern, egal in welcher Form, zu machen.

Im Grunde muss man die Gesetze alle lesen, genau überlegen wo die Lücken sind, dann damit zum Veterinäramt gehen und wenn sie es ablehnen, die Gesetze auf den Tisch legen. Aber das ist alles so kompliziert, da braucht man Fachleute für und das sind wir nicht.

Also mir persönlich ist das zu heikel.

Liebe Grüsse, Lotti

02.03.2009 07:10

27 wegwarte

Hi Udayamati, Hi Lotti,

dem, was Lotti schreibt, schließe ich mich an.

Leider ist meine Ausbildung auch schon 3 Jahre her und ich weiß nicht, was sich inzwischen an den Bestimmungen und Gesetzen geändert hat. Auch für mich kam es nie in Frage Kräuter oder Kräuterprodukte zu verkaufen, weil mir die gesetzlichen Bestimmungen zu kompliziert und die Auflagen zu hoch waren. Außerdem habe ich auch keine separate Küche und damit fehlt schon eine wichtige Grundvoraussetzung. Deswegen habe ich mich seit meiner Ausbildung auch nicht mehr damit beschäftigt. traurig

@ Udayamati

Du brauchst wirklich kompetente Beratung durch einen Fachmann, der sich in diesen Gesetzen genau auskennt. Bei dir kommt noch eine weitere Hürde hinzu: die Sprachschwierigkeiten durch deine mangelnden Kenntnisse der deutschen Sprache. Deutsche Grammatik ist sehr kompliziert und da können durch versehentlich falsch gewählte Worte schnell gravierende Fehler mit negativen Folgen für dich entstehen. traurig staun

Bitte sei nicht böse aber ich denke die wenigen Kenntnisse, die ich noch habe, reichen nicht aus, dir wirklich ausreichend gute Ratschläge zu geben. traurig

Danke für dein Verständnis. lächel

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei der weiteren Planung lächel




Liebe Grüße Dagmar

02.03.2009 08:15

28 udaya (Gast)

vielen Dank für all die offenen Worten,

ich glaube auch lasse das besser sein, um nicht
mit der Behörden Arger zu kriegen...

ich habe jetzt eine schöne herbal-Seite gefunden
für euch-- guck mal

http://www.henriettesherbal.com/

die Seite ist wirklich Super...

ich habe noch weiter gemacht mit dem Herstellen von
Düften - und hoffe, daß es damit keine Probleme gibt,
die sollen zur Wohnraumaromatisierung sein-- ich habe
einen Hinweis draufgemacht, wenn versehntlich verschluckt
-- dann zum Arzt-- aus der Reichweite von Kinder aufstellen
und immer verschliessen und so was...

Ich hoffe, daß das mit den Duftstoffen klarer ist und ich keine
problems kriege...

nochmal vielen Dank für eurere liben Hilfen
von udaya

02.03.2009 11:21

29 Lotti

Hallo Udaya,

ich glaube mit Duftstoffen gibt es weniger Probleme, da die ja nicht gegessen werden. Blumen zum Beispiel brauchen keinen Hinweis auf Giftigkeit. Vor allem wenn es um Lebensmittel oder Heilmittel geht, sind die Gesetze wirklich schwierig. Es gibt zwar immer Wege es trotzdem auch ganz legal zu tun, aber man muss die Gesetze wirklich sehr gut kennen um zu wissen was man darf und was nicht.

Ich drücke dir die Daumen dass das so funktioniert wie du dir das wünscht lächel

Grüsse, Lotti

02.03.2009 14:35

30 wegwarte

Hallo Udaya,

auch für mir viel Glück und gutes Gelingen lächel

Ich würde mich sehr freuen, wenn du uns dann einmal berichtest, was aus deinen Plänen geworden ist lächel

Henriettes Herbal Homepage ist mir natürlich nicht unbekannt zwinker



Liebe Grüße Dagmar

03.03.2009 14:58