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Kräutersalze und Tees verkaufen

1 Andarah

Hallo ihr Lieben,

vielleicht wisst ihr Rat.

Es geht darum, dass ich immer mal wieder Kräutersalze (mit Kräutern von meinem Balkon und Meersalz aus dem Reformhaus) und Teemischungen (fertig gekaufter Tee, der nur mit weiteren Zutaten, wie Orangenschalen usw. verfeinert wird) zum Hausgebraucht (also für Männe und mich) herstelle und dann immer ein bissl was übrig habe.

Nun machen mein Mann und ich ja Mittelalterdarstellung und da habe ich schon öfter darüber nachgedacht, ob ich das, was mir übrig geblieben ist, dort nicht verkaufen könnte.

Also im ganz kleinen Rahmen, ohne großartigen Stand. Nur dann, wenn sich zufällig jemand in unser Lager verirrt.

Weiß da jemand von euch, was ich dazu in die Wege leiten muss? Wie weit muss ich Scheine bei der IHK machen, damit es mir erlaubt ist, diese Dinge zu verkaufen? Brauche ich diese Scheine evtl. garnicht, weil es sich bei den Dingen nicht um Arzneimittel handelt, sondern um Nahrungsmittel? Oder brauche ich sie gerade deswegen?

Ich habe schon versucht, im Internet etwas darüber zu finden, aber meist geht es da um Arzneimittel mit Wirkweise.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

krautige Grüße Andarah

17.05.2010 20:22 | geändert: 17.05.2010 20:26

2 Lotti

Hallo Andarah,

da musst du mal bitte auf Antwort von Dagmar warten, die ist da auf dem Laufenden. Ehrlich gesagt weiss ich es nicht und ärgere mich auch regelmässig darüber irgendwelche Reste nicht verkaufen zu dürfen traurig

Liebe Grüsse, Lotti

17.05.2010 21:49

3 wegwarte

Hallo zusammen,

also das Thema hatten wir hier auch schon mal..irgendwo...

Soooo auf dem Laufenden bin ich da leider auch nicht. Leider sind die Übergänge zwischen dem, was mit/aus Kräuter hergestellt ist bezüglich Bezeichnung "Lebensmittel" und "Arzneimittel" auch recht fließend und hinzu kommt noch, dass die Lebensmittelrichtlinien (Lebensmittelverordnung) hier in DE mindestens genauso scharf sind wie die für Arzneimittel...wobei man bei Arzneimitteln noch zwischen "Arzeinmitteln" und "Frei verkäuflichen Arzneimitteln" unterscheiden muss. Arzneimittel und darunter fallen auch immer mehr (Heil-) Kräuter darfst du eh nur verkaufen, wenn du Apotheker bist. Für die "frei verkäuflichen Arzneimittel" brauchst du mindestens den "Sachkundenachweis für den Einzelhandel für frei verkäufliche Arzneimittel" (kurz "Kräuterschein") den du über eine Prüfung bei der IHK erwerben musst.
Für Lebensmittel musst du eine separate Küche, die du nicht für die Zubereitung des tägliche Essen deiner Familie nutzt, nachweisen...das wird auch überprüft (Gewerbeaufsicht).
Für beides denke ich mal ist auch ein Gewerbeschein für Kleingewerbe nötig....

Das ist das, was ich grob dazu weiß. Ehrlich, da ich nie die Absicht hatte Produkte aus Kräuter zu verkaufen, habe ich mich damit nie sehr intensiv beschäftigt. Ich weiß nur eines, Dank unserer Pharmaindustrie und den bald auch hier geltenden der EU, werden die Richtlinien immer schärfer und ich kenne sogar einige, die inzwischen ihren kleinen Kräuterladen wieder geschlossen haben (oder schließen mussten), weil sie diesen Richtlinien nicht entsprechen konnten.

Am Besten erkunduígst du dich mal direkt bei dir vor Ort bei den Behören (Gesundheitsamt, Gewerbeamt, Finanzamt) was genau Sache ist...denn z.Zt ist das durchaus auch noch (weil ja noch nicht kompliziert genug) von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...

Liebe Grüße
Dagmar

Liebe Grüße Dagmar

18.05.2010 17:44

4 Andarah

Vielen Dank für die Antwort. Da werd ich mich doch mal schlau machen lächel

krautige Grüße Andarah

19.05.2010 07:40

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