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Rechtliches aus der EU - Kräuteranwendungen bei Tieren

1 Lotti

Hallo ihr!

Ich lese mich seit 2 Tagen in die rechtlichen Bestimmungen für die Verwendung von Kräuterzubereitungen bei Tieren ein, wälze die EU-Bestimmungen und komme zu folgendem Fazit:

Die Wissenschaft rennt der Volksheilkunde hinterher, schaut was wirkt, testet und kopiert die Wirkstoffe für Medizin. Sobald ein Wirkstoff Medizin ist, unterliegt er neuen Bestimmungen und einer erlaubten Tagesdosis oder Wartezeiten bei der Verwendung bei Tieren die der Lebensmittelherstellung dienen. Somit sind sämtliche Kräuteranwendungen Marke "Volksheilkunde" die von der Wissenschaft als wirksam bestätigt wurden, für die Behandlung von Tieren die der Lebensmittelherstellung dienen, verboten.

Der grösste Witz ist Löwenzahn. Ich darf eine Kuh ohne Probleme auf eine Weide mit Löwenzahn lassen, aber ich darf ihr keinen Tee mit Löwenzahnblättern geben wenn sie krank ist. Von den Beispielen gibt es viele.

Die einzige Möglichkeit die noch bleibt ist, die Tiere auf eine möglichst sehr kräuterreiche Weide zu stellen und zu hoffen, dass sie noch genug Instinkt behalten haben um sich ihre Kräuter im Krankheitsfall selber zu suchen.

Langsam versteh ich auch warum die Homöopathie so grossen Anklang findet, immerhin findet man in hohen Potenzen ja keine Wirkstoffe mehr und müssten somit ja eigentlich erlaubt sein. Wenns jetzt auch noch wirken würde, wär das ja schön....

Ich hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden, wenn nicht, möge man mich bitte korrigieren (schön wär's ja).

Liebe Grüsse

Lotti

08.10.2005 12:45

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