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Kräuterprodukte vertreiben???

1 ellyhaupt

Hallo ihr lieben Kräuterfreunde, ich bin von Beruf Tierheilpraktikerin und habe letztes Jahr ein wenig angefangen mit Kräutern Salben, Tees und einige andere nützliche Sachen herzustellen, eigentlich war dies für meinen Eigenbedarf bestimmt.
Doch die lieben Freunde und Verwandten waren so begeistert von meinem Kräutergarten und wollten nun für einige Wehwehchen das ein oder andere haben. Nun zu meiner Frage, darf ich dies überhaupt vertreiben??? Denn in diesem Jahr ist die Mundpropaganda schon im Gange und Bekannte von Bekannten wollen nun auch meine Produkte, wenn dies dann in größerem Rahmen läuft müßte ich die Produkte verkaufen, denn zu Herstellung und Aufbewahrung benötige ich ja auch Produkte die ich zukaufen muß. Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar. ellyhaupt

29.04.2008 12:03

2 wegwarte

Hallo Ellyhaupt,

wenn du selbst hergestellte Produkte verkaufen willst, musst du jede Menge Auflagen erfüllen. Die meisten schrecken davor zurück, weil die Auflagen wirklich ziemlich umfangreich und hoch sind. Am Besten erkundigst du dich da mal beim deinem zuständigen Gewerbeamt...die sagen dir zumindest, wo du dich hinwenden musst.

Ein weiteres Kapitel ist, wenn du sogar so genannte "freiverkäufliche Arzneimittel" (Heiltees, Heilsalben....) verkaufen willst. Dafür brauchst du zusätzlich zumindest dann den so genannten "Kräuterschein" (Fachhandelsnachweis für freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel) den du mit einer entsprechenden Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erwerben kannst.

Mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen, da ich mich damit auch nur zu oberflächlich beschäftigt habe.

Liebe Grüße Dagmar

29.04.2008 16:25

3 Kraeuterliesel

Was beinhaltet deine Tierheilpraktische Ausbildung in Bezug auf selbst hergestellte Salben ,Tinkturen , Tees oder anderen Arzneimitteln auf Heilpflanzenbasis ???

Suche den Weg übers Gesundheitsamt und informiere dich zu den rechtlichen Grundlagen und Vorraussetzungen bevor du Probleme bekommst.
Es sind viele Auflagen zu erfüllen , die aber , je nach Wohnort( Bundesland) auch unterschiedlich ausgelegt werden können .
Man ist auf der sicheren Seite, wenn man alle notwendigen Vorrraussetzungen nachweisen kann und du auch als Händler von "frei verkäuflichen Arzneimitteln " registriert bist.

Inwieweit deine bisherige berufliche Ausbildung bereits ausreicht, werden sie dir konkret sagen können.

Eine Hürde, die es lohnt , sie zu überwinden... staun

LG vom Kräuterliesel




30.04.2008 04:53

4 wegwarte

Hallo Kräuterliesel,

hast du im Rahmen deiner Ausbildung zur Kräuterpädagogin über die Gundermannschule neuere Unterlagen dazu? Meine Unterlagen von der phytotherapeutischen Ausbildung zu diesem Thema sind inzwischen etwas veraltet...
Interessieren würde mich das nämlich schon auch.

Liebe Grüße Dagmar

30.04.2008 06:35 | geändert: 30.04.2008 06:38

5 Kraeuterliesel

Hallo ihr Lieben !

Wir haben diese Vorraussetzungen zum Verkauf auch bekommen , muß aber nachschauen, was der genauere Worlaut war, denn ich hab es nur "registriert ", da ich grundsätzlich keine Salben ,Tinkturen oder ähnliches für den Verkauf machen werde.
Einige meiner Mitstreiter bauen sich daraus einen Haupt. bzw. einen Nebenerwerb auf.
Werd auch mal nach ihren Erfahrungen mit dem Amt fragen !!!
Ich hatte ja schon ne Menge Probleme, als ich den Laden noch hatte damit. Inzwischen sind schon wieder neue Bestimmungen rausgekommen , deshalb will ich lieber noch mal sicher gehen, ehe ich was falsches loslasse.
Also ich kümmere mich drum.
LG vom Kraeuterliesel

01.05.2008 15:34

6 wegwarte

Hi Kräuterliesel,

Danke! Wäre echt super, wenn du dazu mehr in Erfahrung bringen könntest. Die Nachfrage, ob wir unsere bei den Kräuterseminaren vorgestellten Salben, Tinkturen und Sonstiges auch verkaufen, häufen sich nämlich auch hier... lächel

Liebe Grüße Dagmar

02.05.2008 06:45

7 Kraeuterliesel

Hallo ihr lieben - Hab euch nicht vergessen !

Treffen uns am Samstag zum Kräutertag in Bockau , sehe dann alle und kann noch mal genauer Nachfragen... staun

15.05.2008 22:11

8 Kraeuterliesel

Ja ihr lieben, mich gibt es noch !

Die letzten Wochen waren wieder so stressig und persönlich niederschlagend, ich wüste auch nicht , wo ich anfangen und wo ich aufhören sollte beim jammern. Ihr kennt das ja auch aus eigener
Erfahrung, da aber jeder sein "Päckel" zu tragen hat ist es halt
so wie es ist....... wütend

Mit den Vorschriften bin ich noch nicht weiter gekommen bei meinen Frauen, da dort auch alles etwas ins hintertreffen geraten ist.
Es sind noch keine aussagekräftigen Verhandlungen mit den Ämtern erfolgt. Bei uns ist ja nun eh alles im Auf- und Umbruch durch die Zusammenlegung der Kreise und deren Verwaltungen. Da werden momentan auch kaum wichtige Entscheidungen vor dem Herbst fallen.
Zental gibt es nur die Vorschriften der Aphotheken und den grundsätzlichen Regelungen der jeweiligen Gesundheitsämter. Die auch je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können.
Also nehmt es bitte selbst derweil in die Hand und fragt bei euren zuständigen Gesundheitsämtern konkret nach, oder holt sie zu euch und laßt euch die Bedinungen vor Ort erklären. Angriff ist die beste Verteidigung in diesem Fall.
Also , leider nichts neues für euch in petto. staun
Die Schulung , die ende Mai statt fand war schon eher etwas sehr mager. Thema war Zusammenhänge in der Ernährung, aber das meiste kennt man schon ,wenn man sich damit ständig auseinandersetzt. Man sagt, ich hätte nichts verpaßt.
Sollte ich aus anderen Richtungen neue Erkenntnisse haben, werde ich es euch wissen lassen.
Herzliche Grüße vom Kräuterliesel

22.06.2008 08:12

9 wegwarte

Hallo Kräuterliesel,

schöööööön, dass es dich noch gibt zwinker lach

Also, ich muss echt gestehn, dass dieser Thread hier bei mir ein wenig in Vergessenheit geraten ist. Ich hab nämlich inzwischen jemanden kennen gelernt, die sogar einen Kräuterladen führt und dort neben fertigen Produkten auch selbst hergestellte Marmeladen, Gelees, Kräutersirup, Kräuterhonig, Kräuterwein, Teemischungen, Liköre und Geiste, sowie Kräutercremes und -wässerchen für die Körperpflege verkauft. (Alles läuft unter Lebensmittel bzw. Körperpflege)
Was man für die Tees "mit Wirkung" (auch für die fertig erworbenen) in jedem Fall braucht, ist der sogenannte "Kräuterschein" zu deutsch "Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel" und man muss selbstverständlich ein Gewebe angemeldet haben. Für die selbst hergestellten Produkte sind hohe (hygienische) Auflagen erforderlich. So muss unter anderem eine separate Küche vorhanden sein mit mindestens 2 von einander getrennten Spülbecken mit fließend heißem und kaltem Wasser. Die Dinge in der eigenen Küche, in der man auch für die Familie kocht, herzustellen, ist nicht zulässig. Das wird auch von Amts wegen überprüft!
Direkt Heilmittel, Heilsalben für Menschen geht glaube ich sowieso garnicht ...da müsste man wohl schon direkt Apotheker/Apothekerin sein. Wie es für solche Mittel für Tiere deklariert ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Mehr Details muss ich nochmals erfragen. Bei mir würde so etwas schon an den fehlenden Räumlichkeiten scheitern, deswegen hab ich noch nicht konkreter gefragt...

Liebe Grüße Dagmar

22.06.2008 20:19 | geändert: 22.06.2008 20:28

... 7 Jahre und 7 Monate später ...

10 wegwarte

Rudi Beiser hat gerade zum Thema ein kleines Taschenbuch herausgegeben. Dort findet man recht ordentlich beschrieben die wichtigsten Voraussetzungen und Bestimmungen, die man erfüllen/beachten muss, wenn man selbst hergestellte Kräuterprodukte vermarkten möchte (unterteilt in die Kategoriern "Lebensmittel", "Kosmetik" und "freiverkäufliche Arzneimittel") oder was man beachten muss, wenn man Kräuterwanderungen und Kurse anbieten möchte.

Vermarktung von Kräuterprodukten: Rechtliche Rahmenbedingungen für Kräuterführungen, Kosmetika, Arznei- und Lebensmittel Preis 15,90 €

Liebe Grüße Dagmar

04.02.2016 20:48

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